ERZIEHUNGSAUFTRAG
Jugendliche ab 16 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person mit Erziehungsauftrag dürfen das X, per Gesetz, auch nach 24 Uhr besuchen! Der Erziehungsauftrag muss ausgefüllt mitgebracht werden.
Liebe Gäste ab 16 Jahren und liebe Eltern, hier das Jugendschutzgesetz als pdf zur Information, § 1 Abs. 1 Nr. 4 zum Nachlesen.